Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Stefan Rung

Fragen und Antworten

1. Warum muß ein Gaskamin gefegt werden?

In Schornsteinen und Abgasleitungen strömen Abgase mit einem Unterdruck von 0,01 hPa - 0,2 hPa ins Freie.
Selbst geringe Verschmutzungen sowie andere Fremdkörper wie Laub, Zweige, Spinnengewebe, Wespennester, noch lebende und tote Vögel u. a. können diese geringen Druckverhältnisse negativ beeinflussen und den sicheren Abtransport der Abgase behindern oder sogar verhindern.
Schornsteinfeger beseitigen tagtäglich nicht nur Ruß sondern auch andere Verunreinigungen und gewährleisten eine sichere Abgasführung ins Freie.
Auch wenn kein Ruß entsteht, entstehen Abgase, die nicht in den Atembereich von Mensch und Tier gelangen dürfen.
Eine Feuerungsanlage produziert in einem Einfamilienhaus jährlich ca. 30000 m3 Abgase.
Durch die regelmäßige, vorbeugende Überprüfung des Schornsteinfegers wird sichergestellt, dass die entstehenden Abgase ohne Gefahr für die Bewohner ins Freie befördert werden.

2. Warum muß eine Abgasleitung für eine Brennwertfeuerstätte gekehrt werden?

Abgase aus Brennwertfeuerstätten werden mit Überdruck durch Abgasleitungen ins Freie befördert.
Selbst geringe Undichtigkeiten, z.B. an Dichtungen oder durch Korrosion führen zum Abgasaustritt.
Die Überprüfungen des freien Querschnitts der Abgasleitung mittels Kehrhaspel stellt die einfachste und damit kostengünstigste Überprüfung einer Abgasleitung dar.
Durch die vorbeugenden Überprüfungen des Schornsteinfegers werden derartige Mängel rechtzeitig erkannt und beseitigt, bevor Schäden oder Gefahren entstehen können. Nur mängelfreie und saubere Abgasanlagen und Schornsteine transportieren Abgase sicher ins Freie.
Das Schornsteinfegerhandwerk findet an bestehenden Feuerungsanlagen jährlich rund 1 Million Mängel und veranlasst deren Beseitigung, bevor dadurch Gefahren für Menschen und andere Werte entstehen. Somit gewährleistet die Tätigkeit des Schornsteinfegers sichere Feuerungsanlagen.

3. Wieso muß der Schornsteinfeger nochmals prüfen, obwohl der Heizungsbauer die Anlage gewartet hat?

Die Messung des Heizungsbauers dient dazu, dem Kunden gegenüber den Nachweis der mangelfreien Ausführung der eigenen Arbeit zu erbringen. Diese ist somit mit einer neutralen Prüfung und Feststellung der Einhaltung der jeweiligen Anforderungen durch den Bez.-Schornsteinfegermeister nicht vergleichbar. Hinzu kommt, daß die Messgeräte des Bez.-Schornsteinfegermeisters nach der 1.BIMSCHV jährlich zweimal einer Prüfung auf Meßgenauigkeit in einer technischen Prüfstelle der Innung zu unternehmen sind, wohingegen eine derartige Verpflichtung für Wartungsdienste nicht besteht.
Die Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk garantiert eine flächendeckende Durchführung und und Umsetzung der Anforderungen gemäß 1.BimSchV zu relativ niedrigen Kosten durch Haus zu Haus Verkehr (z.B. keine Anfahrtskosten).

4. Wieso findet an meiner Gasfeuerstätte jährlich eine Abgaswegüberprüfung incl. CO-Messung statt, obwohl im europäischen Nachbarausland (z.B. Belgien) dies nicht stattfindet?

Rechnet man die Anzahl der in Belgien aufgetretenen CO-Todesfälle auf die Einwohnerzahl von Deutschland hoch, so hätten wir in Deutschland jährlich ca. 2000 CO-Todesfälle zu beklagen. Tatsächlich aber haben wir in Deutschland ca. 10 CO-Todesfälle jährlich. Das ist ein Verdienst der vorbeugenden Überprüfung durch das Schornsteinfegerhandwerk.
Zum Glück gibt?s den Schornsteinfeger

CO-Messung Vergleich mit anderen Ländern
- Ohne CO-Messung und Überprüfung durch den Schornsteinfeger:
z.B.: Belgien mit 10 Mio. Einwohnern hat jährlich 200-300 CO-Todesfälle zu beklagen.

- Mit CO-Messung und Überprüfung durch den Schornsteinfeger:
z.B.: Deutschland mit 82 Mio. Einwohnern hat jährlich ca. 10 CO-Todesfälle zu beklagen.

5. Wie setzt sich eine Kehrgebühr zusammen?

Eine Kehrgebühr setzt sich zusammen aus der:
- Jahresgrundgebühr:
Kehrbuch führen, Mängel schreiben, Mängel kontrollieren, Rechnungen schreiben und ändern, Statistiken erstellen, Buchführung, Briefverkehr, Postdurchsicht, Telefonate, Beratung in heiztechnischen Fragen, Einkauf, Brandschau

- Begehungsgebühr:
Die Begehungsgebühr wird nur in Liegenschaften erhoben in denen sich kehrpflichtige Feuerungsanlagen befinden.
Bei Messungen an Feuerungsanlagen fällt keine Begehunggebühr an. Sie richtet sich nach Anzahl der Begehungen und beträgt 11,10 AW (Arbeitswerte)

- Kehrgebühr:
Die Kehrgebühr ist eine reine Arbeitsgebühr, deren Höhe sich nach der Anzahl der Stockwerke im Gebäude und nach der Nennwärmeleistung der Feuerungsanlage richtet

6. Wieso gibt es im Schornsteinfegerhandwerk noch ein "Monopol"?

Das Schornsteinfegerhandwerk hat kein Monopol. Wäre dem so, dann könnte ein Schornsteinfegerbetrieb ohne wirtschaftlichen Zwänge seine Preise bestimmen und beliebig expandieren. Die Übertragung der flächendeckenden Schornsteinreinigung (vorbeugender Brandschutz) sowie der Aufgaben im Immissionsschutz, ist ein Beispiel für eine Privatisierung einer staatlichen Aufgabe zum Wohle der Allgemeinheit.
Schornsteinfegerbetriebe sind 2-Mann-Betriebe bestehend aus dem Bezirkschornsteinfegermeister und seinem Gesellen. Die Größe eines Kehrbezirks richtet sich nach dem jährlichen Arbeitsvolumen in Arbeitswerten (derzeit 197000 AW). Aus diesem Grunde finden alle 3-5 Jahre Neueinteilungen der Kehrbezirke statt, um die Arbeitsvolumen entsprechend anzugleichen. Ein Expandieren eines Einzelbetriebes ist somit nicht möglich.
Gebühren (Gebühr pro Arbeitswert) werden jeweils nach Einreichen eines Geschäftskostenplanes an das Wirtschaftsministerium von einem Gremium bestehend aus Wirtschaftsministerium, Haus-u. Grundbesitzerverband und Schornsteinfegerinnung, verhandelt.

7. Sind Schornsteinfeger im öffentlichen Dienst Beschäftigte oder gar Beamte?

Schornsteinfeger sind weder Beamte noch im öffentlichen Dienst Beschäftigte. Das Schornsteinfegerhandwerk nimmt öffentlich-rechtliche Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz (z.B. Schornsteinreinigung) und im Umweltschutz (z.B. Immissionsschutzmessungen) wahr. Diese staatlichen Aufgaben wurden dem Schornsteinfegerhandwerk vom Staat übertragen. Der Bezirksschornsteinfegermeister ist somit ein staatlich beliehener Unternehmer. Damit stellt das Schornsteinfegerhandwerk ein Beispiel für eine Privatisierung öffentlich-rechtlicher Aufgaben zur flächendeckenden und wirtschaftlich effizienten Umsetzung dar.





Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Stefan Rung

Schornsteinfegermeister Energieberater HwK. Brandschutzbeauftragter
Flitschberg 6
76855 Annweiler
Tel.: 06346/300287
Fax.: 06346/300288
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